Ab dem 01.07.2022 sind Schnelltests nur noch in folgenden Fällen kostenfrei:
- Kinder bis 5 Jahre
- Schwangere bis zum 3. Monat
- Krankenhaus und Pflegeheimbesucher
- Haushaltsangehörige von Infizierten
- Mitarbeiter und Patienten von Pflegediensten für ältere, behinderte oder pflegebedürftige Menschen
- Personen, die sich nicht impfen lassen können
- Freitestung
- Beschäftigte und Leistungsempfänger nach § 29 Persönliches Budget SGB IX
- Pflegepersonen nach § 44 SGB XI
Für folgende Anlässe ist eine Zuzahlung erforderlich:
- Bei einem Warnhinweis in der Corona-Warn-App
- bei taggleicher Veranstaltung in Innenräumen
- Besuch einer Person ab 60 Jahren
- der Besuch einer Person mit hohen Risiko schwer an COVID-19 zu erkranken
In allen anderen Fällen bieten wir die Testung als Selbstzahler an.