Ab dem 01.07.2022 sind Schnelltests nur noch in folgenden Fällen kostenfrei:

  • Kinder bis 5 Jahre
  • Schwangere bis zum 3. Monat
  • Krankenhaus und Pflegeheimbesucher
  • Haushaltsangehörige von Infizierten
  • Mitarbeiter und Patienten von Pflegediensten für ältere, behinderte oder pflegebedürftige Menschen
  • Personen, die sich nicht impfen lassen können
  • Freitestung
  • Beschäftigte und Leistungsempfänger nach § 29 Persönliches Budget SGB IX
  • Pflegepersonen nach § 44 SGB XI


Für folgende Anlässe ist eine Zuzahlung erforderlich:

  • Bei einem Warnhinweis in der Corona-Warn-App
  • bei taggleicher Veranstaltung in Innenräumen
  • Besuch einer Person ab 60 Jahren
  • der Besuch einer Person mit hohen Risiko schwer an COVID-19 zu erkranken


In allen anderen Fällen bieten wir die Testung als Selbstzahler an.